Häuftig gestellte Fragen und Antworten​

Nachfolgend haben wir ein Liste an häufig gestellten Fragen und die zugehörigen Antworten zusammengestellt. Falls du eine Frage hast, die noch nicht in der Liste aufgeführt ist, nutze einfach das Kontakt-Formular und wir geben gerne Auskunft.

Eine Kündigung bei dem normalen Stromversorger darf nicht erfolgen. Statt der Vollversorgung Deine Anschlusses übernimmt er aber ab dem Beitritt zur EEG die Rolle des Rest-Stromversorgers. Zuerst wird der Strom verbraucht, der in der EEG verfügbar ist und der Rest wird vom normalen Stromanbieter bezogen.

Ident zur Situation beim Bezug von Strom, ist auch für die Lieferung von Strom ein Rest-Stromabnehmer notwendig. Der bestehnde Abnehmer soll also keinesfalls gekündigt werden. Natürlich kann jederzeit auf einen anderen Anbieter gewechselt werden.

Falls mehr Strom in der EEG erzeugt wird, als verbraucht werden kann, wird der Rest an den Rest-Stromabnehmer des jeweiligen Teilnehmers verkauft.

In einer EEG kann immer nur so viel Strom verbraucht werden, wie gemeinsam produziert wird. Bzw. umgekehrt auch nur soviel Strom in der EEG verbraucht werden, wie gemeinsam produziert wird. Die Ermittlung des produzierten und verbrauchten Stroms erfolgt mit den intelligenten Stromzählern (Smart Meter) der Teilnehmer.
Die Ermittlung erfolgt jeweils für die Produktion/Verbrauch einer viertel Stunde. In diesem Zeitraum kann es nun zu folgenden Situationen kommen:

  • Innerhalb der EEG wird mehr Strom erzeugt als verbraucht: Der nicht benötigte Strom wird an die individuellen Reststrom-Abnehmer der Teilnehmer verkauft. Die Stromabnehmer in der EEG können Ihren gesamten Bedarf aus der EEG decken und müssen keinen Strom von den Reststrom-Anbietern zukaufen.
  • Innerhalb der EEG wird genauso viel Strom produziert als verbraucht: Aus Sicht der EEG ist das die perfekte Situation. Keiner der Teilnehmer muss vom individuellen Reststromanbieter Strom zukaufen und keiner der Erzeuger muss seinen Strom and den individuellen Reststrom-Abnehmer verkaufen.
  • Innerhalb der EEG wird weniger Strom erzeugt als verbraucht: Der gesamte erzeugte Strom wird an die Strombezieher der EEG verkauft. Der zusätzlich benötigte Strom wird von den individuellen Reststrom-Anbietern zugekauft.

Die Zuteilung des verfügbaren Strom innerhalb der EEG erfolgt automatisch nach dem dynamischen Verfahren. Man kann sich nicht individuell aussuchen, wer wie viel Strom erhält. Vereinfacht bedeutet dass, dass größere Verbraucher auch einen größeren Anteil des produzierten Strom erhalten bzw. große Erzeuger auch eine größere Menge an Strom an die Verbraucher der EEG liefern dürfen.

Weitere Infos finden sich auch auf der Seite unsers Netzanbieters: https://www.linznetz.at/portal/de/home/strom/mein_stromanschluss/erzeugungsanlage_anschliessen/energiegemeinschaften

Sobald Strom ins Netz geliefert wird, vermischt er sich mit den vorhandenen Strom im Netz. Es kann aber gesteuert werden, wer das Geld für den bezogenen Strom erhält. Dadurch werden gezielt Produzenten von erneuerbaren Energie gefördert und somit der Anteil von erneuerbaren Energie im Netz erhöht. 

Ja, es gibt mehrere Fördermaßnahmen für EEGs. Die Förderungen unterteilen sich in zwei Kategorien:

  • Erlassene Steuern und Abgaben: Elektrizitätsabgabe entfällt.
  • Reduzierte Netzentgelte: Weil der Strom zwischen Erzeuger und Verbrauchen innerhalb der EEG nicht weit durch das Netz transportiert werden muss, wird ein Teil der Netzentgelte erlassen. Das ist bei einer regionalen EEG ca. 1,9 ct/kWh und bei einer lokalen EEG ca. 3,7 ct/kWh

Der Netzbetreiber LinzNetz stellt ein Web-Formular zur Verfügung, mit dem man sich die relevanten Daten für die Zugehörigkeit des Zählpunkts zu Erneuerbaren Energiegemeinschaften ausgeben lassen kann. Als Ergebnis dieser Abfrage erhält man die Bezeichnung der lokalen und regionalen Zone.

Abfrage des Versorgungsbereichs für Linz-Netz Zählpunkte: https://services.linznetz.at/energiegemeinschaften/auskunft.jsf

Darauf hat die EEG leider keine Einfluss. Der Netzbetreiber kümmert sich um den stabilen Betrieb des Stromnetzes. Falls die Erhaltung der Stabilität des Netzes eine Beschränkung der Einspeiseleistung notwendig macht, schreibt er eine entsprechende Begrenzung vor. Die EEG ermöglicht darauf aufbauend den Handel zwischen den Mitgliedern. Wir können nur das nutzen, was der Netzanbieter erlaubt.